Historisches Häuserbuch Neudorf 51 (vor 1805: 46)

Die Geschichte des Achtelhofs Neudorf 51 lässt sich bis ins frühe 16. Jahrhundert zurückverfolgen. Der Hof lag im Westen des Ortes, unweit der Straße nach Lauterbach und Sangerberg. Die Geschichte des Hofs hängt eng mit dem Gemeinhäusl Neudorf 69 (vor 1805: 65) zusammen.

Die folgenden Besitzverhältnisse für den Hof wurden dem in Petschau geführten Alten Grundbuch von Neudorf entnommen und durch Matrikeleinträge für Folgegenerationen zugeordnet, fortgeführt und ergänzt. Die Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und können im Verlauf weiterer Recherchen angepasst werden.

Erster bekannter Besitzer ab 1560: Gilg Dorschner

Um das Jahr 1560 kauft Gilg Dorschner den Achtelhof 46 (ab 1805: 51). So gibt er es im Jahr 1610 selbst auf dem Amt an. Er habe den Hof vor 50 Jahren gekauft, inzwischen vollständig bezahlt und möchte diesen seinem Sohn Georg Dorschner übergeben.

Besitzer von 1610 bis 1644: Georg Dorschner

Georg Dorschner ist ein Sohn des Gilg aus dessen erster Ehe. Er kauft von seinem Vater Gilg den Achtelhof Neudorf 51 am 20 Januar 1610. Im Gegenzug tritt Georg dem Vater das Haus Neudorf 65 (ab 1806: 69) ab, das er selbst erbaut hat. Der Vater Gilg bewohnt fortan dieses Haus mit seiner zweiten Ehefrau, einer geborenen Stowasser. Sowohl Gilg als auch Georg sind im Urbar für Neudorf des Jahres 1615 als Besitzer eines Achtelhofs bzw. eines Gemeinhäusl aufgeführt.

Der Preis für den Hof Neudorf 51 beträgt 185 Rheinische Gulden. Von der Anzahlung in Höhe von 84 Gulden zieht Georg 43 Gulden ab, da dies der Wert des Hauses ist, das er dem Vater übergibt. Weiterhin zieht er 18 Gulden ab, die der Vater ihm noch schuldet, und zahlt den Rest von 23 Gulden in bar. Damit ist die Anzahlung vollständig erfolgt. Jährlich zu Martini fallen nun Raten in Höhe von 8 Gulden an, bis der Kaufpreis vollständig entrichtet ist. Bis in das Jahr 1615 zahlt Georg diese Raten an seinen Vater. Im Juni 1616 werden im Rahmen der Erbfolge neue Empfänger der Folgeraten im Grundbuch festgehalten. Gilg Dorschner ist demnach zwischen November 1615 und Juni 1616 verstorben im Alter von ungefähr 80 Jahren verstorben.

Da Gilg in weiser Voraussicht im Jahr 1614 ein Testament verfasst hat, gestaltet sich die Erbfolge eindeutig.

1) Erben des Hofs 51 sind zwei Söhne des Gilg aus seiner ersten Ehe, die als Georg Dorschner und Michael Dorschner bezeichnet werden. Ihre Anteile belaufen sich nach Abzug aller Kosten und nach Verrechnung mit noch offenen Zahlungen auf 36 bzw. 32 Gulden.
2) Dazu gibt es noch eine Tochter aus der ersten Ehe, die mit Michael Krauß verheiratet ist. Sie hat ihre Ausfertigung bereits erhalten. Ihr Vorname ist nicht angegeben. Möglicherweise handelt es sich bei ihrem Ehemann um den in Schönfeld lebenden Michael Krauß, den bislang einzigen Vertreter dieses Namens aus der fraglichen Zeit.
3) Erbin des von Gilg bewohnten und von Sohn Georg erbauten Hauses 69 soll Gilgs Witwe sein, die mit einem Kind zurückgeblieben ist. Der Wert für das Haus wird auf 43 Gulden angesetzt, nach Abzug des Betrags, der ihr aus dem Hof 51 zusteht, bleibt ihr ein Anspruch von 32 Gulden.

Besitzer von 1644 bis 1668: Christoph Dorschner

Am 9 Mai 1644 übernimmt Christoph Dorschner, ein Sohn des Georg Dorschner, den Hof Neudorf 51 von seinen Geschwistern zum Preis von 70 Rheinischen Gulden. Die Anzahlung beträgt 15 Gulden, danach werden jährlich zu Martini 5 Gulden fällig. Im Jahr 1658 hat Christoph Dorschner sämtliche Zahlungen geleistet.

Anspruch auf die Zahlungen haben die Geschwister des Christoph, die als Margaretha Dorschner, verheiratete Beck, und Matthias Dorschner angegeben sind. Matthias ist – so wird es angegeben – seit 1635 „außer Landes“ und vermutlich als Soldat in den Kriegswirren unterwegs. Daher nimmt der Schwiegersohn des Christoph Dorschner, Jakob Beck, nicht nur die Anzahlung und die Raten entgegen, die seiner Ehefrau Margaretha zustehen, sondern auch alle Beträge für den abwesenden Matthias. Jakob gibt an, Matthias solle seinen Anteil bei seiner Wiederkehr erhalten.

Christoph Dorschner lebt noch bis etwa 1679, übergibt jedoch bereits vorher den Hof an Sohn Georg.

Besitzer von 1668 bis 1702: Georg Dorschner

Im April 1668 verkauft Christoph Dorschner den Hof an seinen Sohn Georg. Er behält für sich und seine Frau das lebenslange Wohnrecht und das Recht der Bewirtschaftung für eineinhalb Tagwerk Feld und zwei Tagwerk Wiese. Der Preis des Hofs wird auf 250 Gulden angesetzt. Die Anzahlung beträgt 100 Rheinische Gulden, danach sind jährlich 10 Gulden an Martini zu begleichen, bis die Kaufsumme bezahlt ist. Da der Vater Georg 50 Gulden schenkt und ihm dazu 20 Gulden Heiratsgeld gibt, sind von der Anzahlung noch 30 Gulden fällig, die Georg bar bezahlt.

Von 1669 bis 1676 zahlt Georg dann jährlich 10 Gulden an seinen Vater. Ab 1677 ist er im Rückstand, so dass im Jahr 1680 – nach dem Tod der Eltern – ein Restbetrag von 40 Gulden unter den drei Geschwistern aufgeteilt werden. Diese sind: Georg als Hofbesitzer und seine Schwestern Margaretha und Barbara. Im Jahr 1685 ist der Hof vollständig bezahlt.

Georg Dorschner genießt den Besitz noch für einige Jahre, er stirbt etwa 1702.

Besitzer von 1703 bis 1740: Michael Dorschner

Am 12 Januar 1703 gibt Michael Dorschner auf dem Amt bekannt, dass sein Vater Georg ihm den Achtelhof Neudorf 51 zum Wert von 250 Rheinischen Gulden vermacht habe und dass zum Hof zwei Pferde, eine Kuh, eine alte Waage und ein Pflug gehören. Seiner Schwester Maria sei als Heiratsgut ein halbes Tagwerk Feld zugesprochen worden. Deren Nachname ist leider nicht eindeutig lesbar und könnte Heller oder Hecker oder Heidler lauten.

Laut Grundbuch von Neudorf ist Michael Dorschner im Oktober 1740 verstorben und sein Sohn Simon hat den Hof Neudorf 51 geerbt.

Besitzer von 1740 bis 1741: Simon Dorschner

Besitzer von 1740 bis 1741: Simon Dorschner

Nach dem Tod des Michael Dorschner führt sein Sohn Simon für die Dauer eines Dreivierteljahres den Hof. Im Juni 1741 verstirbt er jedoch, woraufhin sein jüngerer Bruder Johann Georg Dorschner den Hof übernimmt.

Besitzer von 1741 bis 1775: Johann Georg Dorschner

Nach dem frühen Tod seines älteren Bruders Simon übernimmt Johann Georg Dorschner den Hof Neudorf 51. Der Wert des Hofs wird wie schon in den Jahren zuvor auf 250 Gulden festgesetzt. 50 Gulden werden als Anzahlung fällig. Zum Hof gehören drei Pferde, ein Wagen, ein Pflug und Hausgerät.

Im Rahmen der Hofübernahme wird festgelegt, dass die unverheiratete Schwester Johann Georgs namens Maria lebenslange freie Herberge erhalten soll. Außerdem wird festgehalten, dass im Falle des Todes des Johann Georg die Kinder des Bruders und Vorbesitzers Simon Dorschner ein Vorkaufsrecht genießen sollen, jedoch dann zahlen müssen, was der Hof zu diesem Zeitpunkt wert ist. Georg und seinen Erben soll somit zusätzlich zum Kaufpreis erstattet werden, was in den Hof investiert wurde. Auch könnte der Hof in zwei Teile aufgeteilt werden, so dass sowohl Georg Dorschners Erben als auch Simon Dorschners Kinder ihren Anteil erhalten können.

Johann Georg darf für sich selbst zwar ein Vorteilsgeld von 10 Gulden abziehen und weitere Gulden für die Unterbringung von Simons Waisen. Er übernimmt aber auch alle auf dem Hof liegenden Schulden und Verpflichtungen. So hatte der verstorbene Simon u.a. dem Vater an die 32 Gulden geliehen und für das Begräbnis des Vaters Michael und das der Mutter Anna 18 Gulden bezahlt. Mehrere Beträge stehen zudem den Erben zu. Johann Georgs Schwester Maria wurden vom Vater 11 Gulden als Vermögen zugewiesen sowie eine Kuh im Wert von 8 Gulden. Auch die Schwester Katharina soll laut Vermächtnis eine Kuh erhalten. Außerdem wurden bei den Juden David Joel, Hörschel Joel, Ardtl Joel und Mändl insgesamt 13.75 Gulden geliehen.

Nach Begleichung aller Schulden vom Kaufwert bleiben 121 Gulden zu zahlen, die an sieben Parteien zu gehen haben. Diese werden wie folgt angegeben: Witwe und Kinder des Joseph Dorschner, Witwe und Kinder des Matthias Dorschner, drei Waisen des Simon Dorschner, Katharina Pürckner zu Rabensgrün, Maria Dorschner als unverheiratete Schwester, Rosina verwitwete Müller und Georg selbst.

Besitzer ab 1775: Familie Hubl

Kurz vor seiner Heirat mit Maria Theresia Dorschner kauft Johann Simon Hubl , der Schwiegersohn von Georg und Maria Dorschner, am 15 Januar 1775 den Hof. 1810 übergibt er ihn an seinen Sohn Anton Hubl, der ihn 1839 seinem Sohn Franz Joseph Hubl überträgt. Im Jahr 1851 ist Johanna Hubl als Besitzerin eingetragen.

Quellenangaben:
1) Nova Ves (Neudorf), 1600-1779, Altes Grundt Buch, 201 ff. und 501 ff. www.portafontium.eu.
2) Matrikel für Nova Ves (Neudorf), www.portafontium.eu
3) Chronik Neudorf, 1884-1936, 574.
4) Familienstammbäume: www.familienforschung-lugner.de