Historisches Häuserbuch Neudorf 34 (vor 1805: 30)

Das Haus Neudorf 34 trug vor der Hausnummerreform des Jahres 1805 die Hausnummer 30. Die folgenden Besitzverhältnisse für das Haus wurden dem in Petschau geführten Alten Grundbuch von Neudorf entnommen und durch Matrikeleinträge für Folgegenerationen zugeordnet, fortgeführt und ergänzt. Die Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und können im Verlauf weiterer Recherchen angepasst werden.

Erbauer und Besitzer bis 1614: Wolf Schmiedl

Wolf Schmiedl erbaut das Gemeinhäusl noch vor 1600 für seine Familie. Im Neudorfer Grundbuch ist vermerkt, dass nach seinem Tod im Jahr 1614 eine Ehefrau und ein“Söhnl” zurückbleiben. Da es der Witwe nicht möglich ist, das Haus zu halten, wird es zum Preis von 95 Gulden an Wolfs Schwiegersohn Simon Roth verkauft. Dieser bewohnt das Gemeinhäusl fortan zusammen mit Frau und Kindern sowie der Schwiegermutter und dem Neffen Adam.

Im Rahmen des Verkaufs werden ein Hans Schmiedl und ein Thomas Heinz genannt. Vermutlich handelt es sich um Verwandte, deren Rolle jedoch derzeit noch nicht eindeutig geklärt werden konnte. Auch ein Adam Schöberl taucht in Zusammenhang mit der Schenkung eines Ackers an das „Söhnl“ im Grundbuch auf.

Besitzer von 1614 bis 1656: Simon Roth

Zu Georgi 1614, also am 23 April 1614, wird Wolf Schmiedls Schwiegersohn Simon Roth als Hausbesitzer im Neudorfer Grundbuch eingetragen. Er übernimmt damit die Verpflichtung zu einer Anzahlung in Höhe von 30 Gulden und zu acht jährlichen Ratenzahlungen von 8 Gulden bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises. Zahlungsempfängerin wäre eigentlich die Schwiegermutter. Doch diese erhält zunächst nichts, denn Simon Roth muss zuerst die auf dem Haus liegenden Schulden bei mehreren Gläubigern ausgleichen. Die Anzahlung und die beiden Raten der Jahre 1615 und 1616 dienen der Schuldentilgung. Und so erhält Wolfs Witwe am Ende nichts, denn sie überlebt ihren Mann Wolf nur um ein Jahr und verstirbt im Jahr 1615. Nun geht der Anspruch auf Wolfs minderjährigen Sohn Adam Schmiedl über. Simon Roth aber behält die drei Raten der Jahre 1617 bis 1619 für eigenen Bedarf ein. Er begründet dies u.a. mit dem Unterhalt des Neffen, dessen Ausstattung mit Kleidung und dessen Pflege während seiner schweren Krankheit ab 1619.

Der Junge verstirbt infolge der Krankheit im Jahr 1620. Daraufhin entstehen lt. einem Grundbucheintrag vom 23 April 1621 Streitigkeiten um die Frage, wem nach Adams Tod die von Simon noch zu leistenden Ratenzahlungen zustehen. Mann einigt sich schnell darauf, dass die beiden erwachsenen Söhne des Wolf – Simon Schmiedl und Matthias Schmiedl – die letzten Raten erhalten sollen. Simon Roths Ehefrau, deren Vorname nicht angegeben ist, wird die Rate des Jahres 1620 zugesprochen, da sie ihren Bruder bis zu dessen Tod gepflegt hat. Als ihre Brüder Simon und Matthias ihrem Ehemann Simon Roth am 20 März 1629 die vollständige Zahlung des Kaufbetrags quittieren, werden ihr nochmals 9 Gulden aus dem Kaufpreis zugestanden. Grund ist erneut, dass sie den minderjährigen Bruder Adam bis zu seinem Tod betreut und gepflegt hat.

Besitzer von 1656 bis 1672: Michael Roth

Am 10 Februar 1656 erscheint Simon Roth auf dem Amt in Petschau und gibt bekannt, dass er sein Gemeinhäusl gegen Zahlung von 130 Gulden seinem Sohn Michael Roth übergibt. Zum Haus gehören 4 Tagwerk Feld und 7 Tagwerk Wiese. Die Anzahlung soll 30 Gulden betragen. 8 Gulden sollen jährlich zu Martini gezahlt werden. Außerdem wird lebenslange Herberge für den Vater vorgesehen und das Recht auf die Nutzung eines halben Tagwerk Felds.

Michael Roth erscheint nach elf Jahren – am 1 Februar 1667 – auf dem Amt und erklärt, die Kaufsumme von 130 Gulden vollständig bezahlt zu haben. 68 Gulden seien durch die mit seinem Vater Simon vereinbarten Ratenzahlungen beglichen. Für die Versorgung und das Begräbnis des Vaters seien ihm 22 Gulden gutgeschrieben worden. Den restlichen Kaufpreis habe er nach dem Tod des Vaters unter den vier Geschwistern aufgeteilt und sich selbst, seinen Geschwistern Matthias, Walburga und dem in Grün wohnhaften Georg zu gleichen Teilen – nämlich je 10 Gulden – übergeben.

Michael Roth und seine Ehefrau Katharina sind nun Besitzer des Hauses, das sie am 13 Juni 1672 gegen Zahlung von 230 Gulden an Benedikt Pichl verkaufen. Man kann davon ausgehen, dass es hier eine verwandtschaftliche Verbindung gibt. Man kann davon ausgehen, dass es hier eine verwandtschaftliche Verbindung gibt. Denn Benedikt Pichl ist ein Sohn des Simon Pichl und dessen erster Ehefrau Maria Anna Roth. Er stammt aus dem Zwei-Achtel-Hof Neudorf 11, dessen Besitz in der weiteren Geschichte des Hauses Neudorf 30 (ab 1805: 34) eine Rolle spielen wird.

Besitzer von 1672 bis 1675: Benedikt Pichl

Benedikt ist vermögend und zahlt den gesamten Kaufpreis von 230 Gulden bar. Er erhält das Haus am 13 Juni 1672 per Grundbucheintrag zusammen mit 4 Tagwerk Feld und 3 Tagwerk Wiese. Weitere Rechte für die Vorbesitzer werden nicht eingetragen.

Weitere Rechte für die Vorbesitzer werden nicht eingetragen, und schon 1675 segnet Benedikt das Zeitliche. Nach Benedikts Tod erbt seine Witwe Maria, eine geborene Franz aus Sangerberg, das Gemeinhäusl Neudorf 30 (ab 1805: 34). Sie setzt es zur Zahlung an den Schwiegervater Simon Pichl und dessen Ehefrau Walburga ein, als sie für sich und ihre Kinder aus der Ehe mit Benedikt das Erbe am Zwei-Achtel-Hof Neudorf 11 des verstorbenen Schwiegervaters Simon antritt.

Besitzer 1675: Simon Pichl

Benedikts Vater Simon Pichl behält das Gemeinhäusl Neudorf 30 (ab 1805: 34) nur für wenige Monate. Er verkauft es am 27 Mai 1675 an seinen Stiefsohn Martin Tischer – einen Sohn seiner Ehefrau Walburga aus erster Ehe. Im August 1675 verstirbt Simon.

Besitzer von 1675 bis 1705: Martin Tischer

Und so erscheint am 27 Mai 1675 Martin Tischer [Discher] auf dem Amt in Petschau und erklärt, er habe seinem Stiefvater Simon Pichl das Gemeinhäusl Neudorf 30 (ab 1805: 34) zum Preis von 252 Gulden abgekauft. Simon Pichl habe das Haus von der Witwe des verstorbenen Benedikt Pichl namens Maria im Rahmen der Erbregelung für den Zwei-Achtel-Hof Neudorf 11 erhalten. Er erhalte es nun in dem Zustand, in dem es Benedikt Pichl genutzt und besessen habe, zusammen mit Feld und Wiesen, Wegerecht und anderen eingetragenen Rechten.

Die Anzahlung für das Haus wird auf 80 Gulden festgesetzt, die Martin Tischer dem Simon Pichl bar begleicht. Danach sollen jährliche Raten in Höhe von 8 Gulden jeweils zu Michaelis erfolgen. Da Simon kurz nach dem Verkauf verstorben ist, gehen diese von 1676 bis 1678 an dessen Witwe Walburga.

Im März 1683 ist Martin Tischer noch insgesamt 148 Gulden schuldig. Hiervon darf er 40 Gulden abziehen als Ausgleich dafür, dass er vom Hof Neudorf 11 nichts erhalten hat, obwohl er mit seinem Bruder Matthias jahrelang dem Stiefvater Simon Pichl zugearbeitet hatte. Die restlichen 108 Gulden stehen nach dem Tod der Walburga Pichl, (vormals verheiratete Tischer) der Witwe des Benedikt Pichl und ihren Kindern zu. Diese ist ja inzwischen Besitzerin des Hofs Neudorf 11 und hat sich neu verheiratet mit Simon Schmiedl.

Besitzer von 1705 bis 1707: Georg Böhm

Martin Tischer kann seinem Gemeinhäusl im Alter nicht mehr vorstehen, daher verkauft er es 1705 an Georg Böhm zum Preis von 210 Gulden.Die Anzahlung beträgt 20 Gulden, danach sollen jährlich zu Martini 8 Gulden gezahlt werden. Martin behält für sich und seine Frau Margaretha das Wohnrecht auf Lebenszeit in der Stubenkammer, außerdem Nutzungsanteile an Äckern und an einer halben Wiese. Sollte er oder seine Frau sterben, würde das Nutzungsrecht an einem halben Tagwerk Feld wieder an Georg zurückfallen, nach dem Tod des anderen Partners auch die sonstigen Rechte an Feldern und Wiesen. Sollte man sich diesbezüglich nicht vergleichen können, müsse Georg 2 Gulden Herbergsgeld zahlen.

Am 17 Apr 1705 wird Georg Böhm als neuer Besitzer des Gemeinhäusl 30 (ab 1806: 34) im Grundbuch von Neudorf eingetragen. Der Kaufpreis von 210 Gulden ist wie folgt aufgeteilt: 76 Gulden stehen aus dem Hauskauf des Vorbesitzers Martin Tischer noch der Maria Pichl (geborene Franz, jetzt verheiratete Schmiedl) in Neudorf 11 zu (hiervon zahlt Georg 36 Gulden bis 1707, als er verstirbt). 134 Gulden stehen anschließend noch dem Vorbesitzer und Verkäufer Martin Tischer als selbst zu.

Besitzer von 1708 bis 1750: Thomas Opl

Thomas Opl heiratet 1708 in zweiter Ehe die Witwe des Georg Böhm und übernimmt damit sämtliche Zahlungen, die Georg noch zu leisten gehabt hätte. Diese sehen wie folgt aus: Die Restschuld von 40 Gulden aus dem Hauskauf des Martin Tischer begleicht Thomas Opl bis 1709 an Maria Schmiedl, vormals verheiratete Pichl. Im Anschluss geht der Restbetrag an deren Erben, die als Eva, Maria und Johann Pichl benannt werden. Danach zahlt Thomas Opl dem Martin Tischer selbst noch die Beträge aus dem Hausverkauf an Georg Böhm, die diesem zustehen. 32 Gulden erhält Martin, 56 nach seinem Tod ab 1719 dann dessen Ehefrau Margaretha Tischer, die bis zu ihrem Tod im Jahr 1728 noch im Haus wohnt. Somit verbleibt eine Schuld von 46 Gulden, die bis 1736 von Thomas Opl vollständig beglichen werden. Als Zahlungsempfänger sind folgende Erben des Martin Tischer angeführt: Simon Tischer, Johann Simon und Gregor Eckl.

Besitzer von 1750 bis 1773: Johann Opl

Johann (oder Johannes) Opl kauft am 1 April 1750 das Wohnhaus seines Vaters zum Preis von 310 Gulden und begleicht diesem die Anzahlung in Höhe von 40 Gulden bar auf die Hand. Die jährlichen Raten – erneut zu 8 Gulden vereinbart – gehen bis zum Tod des Vaters an diesen selbst, danach an dessen Erben.

Thomas Opl legt anlässlich der Hausübergabe sehr detailliert fest, welche Rechte an Feldern und Wiesen er sich ausbedingt. Hier sind genannt: der halbe Mütteracker, ein halbes Tagwerk Feld bei dem Wehrhölzl, die halbe Wiese beim Tummelplatz, das Plaschackerl, ein Stück Wiese daneben, ein Stück Feld in der alten Höll, ein Wiesl in Tiefenbach. Dieses Land kann bis zu deinem Tod von ihm selbst genutzt und verwaltet werden. Nur über den Verkauf der Plaschwiese kann der Käufer Johann Opl selbst entscheiden. Außerdem wird festgelegt, dass die Nebenkammer in der Stube sowie die Kammer auf dem Boden dem Verkäufer zustehen, zudem der vordere Ofentopf, Platz auf dem Getreideboden, Platz im Stall für Vieh, zwei Pflanzbeete u.a. Sollten Sohn und Vater mit Frau sich nicht vertragen, würde jährlich nach deren Auszug ein Herbergsgeld in Höhe von 3 Gulden zu zahlen.

Thomas Opl lebt noch 10 Jahre, bis er am 7 August 1760 im Alter von 83 Jahren verstirbt. So lange zahlt Johann Opl die Raten aus dem Haus an den Vater. Anschließend treten insgesamt 6 Geschwister (Johann inkludiert) in das Erbe ein, die leider namentlich im Alten Grundbuch nicht genannt sind.

Mit Johann Opl enden im Alten Grundbuch die Einträge für Haus 30 (ab 1805: 34). Die Chronik vermerkt, dass nach Johann Opl folgende Besitzer das Haus besitzen und bewohnen:

1773 bis 1809: Franz Eckl
1809 bis 1838: Franz Josef Eckl
Ab 1838: Karl Stowasser

Quellenangaben:
1) Nová Ves (Neudorf), 1600-1779, Altes Grundt Buch, 522 ff. www.portafontium.eu.
2) Matrikel für Nová Ves (Neudorf), www.portafontium.eu
3) Chronik Neudorf, 1884-1936, 564.
4) Familienstammbäume: www.familienforschung-lugner.de