Mühlen im Petschauer Bezirk
In einem historischen Amtsbuch von Petschau finden sich für die Jahre ab 1717 mehrere Kaufbriefe für Mühlen im betreffenden Gerichtsbezirk. Diese Mühlen wurden von Johann Adam von Questenberg, dem damaligen Herrn auf Petschau, an die Müller abgegeben. Als Erbmühlen verkauft, behielt sich die Herrschaft aber das Vorkaufsrecht vor, sollte es dem jeweiligen Mühlenbesitzer nicht möglich sein, die Mühle innerhalb der Familie zu vererben.
Die in den Mühlenkaufbriefen vereinbarten Regelungen sind in jedem Vertrag weitgehend identisch gehalten und sollen daher anfänglich zusammenfassend erwähnt werden. Bei den Mühlen standen in der Regel Stallungen, die mit der Mühle verkauft wurden. Auch zugehörige Weiher und Mühlgräben wurden in die Kaufverträge aufgenommen und dem Käufer übertragen. Den jeweiligen Müllern war es jedoch nicht gestattet, in diesen Gewässern zu fischen. Weiterhin hatten sie die üblichen Abgaben zu leisten, darunter Mühlzinsen oder Naturalien – wie beispielsweise jährlich zu Galli oder zu Weihnachten ein gemästetes Schwein, das der Petschauer Maierhof den Müllern zum Mästen zur Verfügung zu stellen hatte. Die künftigen Mühlenbesitzer wurden dazu verpflichtet, die Mühlgebäude und -gräben zu erhalten. Im Falle eines Flutschadens mussten sie fällige Zimmererarbeiten selbst bezahlen, die Herrschaft erbot sich aber vertraglich, die notwendigen Materialien zur Instandsetzung zur Verfügung zu stellen. Die Mühlen wurden teils von Einquartierung freigestellt, der jeweilige Müller hatte hierfür Waid- und Kopfsteuer entrichten.
Die nachfolgende Aufstellung gibt den Inhalt einiger Kaufbriefe für den Petschauer Gerichtsbezirk wieder.
Die Obere Mühle (für Neudorf und Grün)
Laut Petschauer Amtsvermerk kaufte Andreas Uhlmann im Jahr 1717 die so genannte „Obere Mühl“ im Gerichtsbezirk Petschau zum Preis von 450 Rheinischen Gulden. Die Anzahlung betrug 150 Gulden, für die folgenden fünf Jahre wurden Raten in Höhe von 60 Gulden, zahlbar zu Johanni, festgesetzt. Die Vereinbarung zwischen er Herrschaft und Andreas Uhlmann wurde per Amtsvermerk am 25 September 1719 schriftlich festgehalten. Um dem Müller ein festes Einkommen durch die Mahlmühle zu sichern, wurden die Bewohner der Dörfer Neudorf und Grün bei Strafe dazu verpflichtet, nur in dieser Oberen Mühle ihr Getreide mahlen zu lassen. Außerdem wurde ihnen auferlegt, den Mühlgraben jährlich im Herbst zu säubern und freizuräumen. Ein Verkauf der Mühle, so wurde es bestimmt, solle nur mit dem Einverständnis des Herrn möglich sein. So weit kam es hier nicht, denn die Mühle blieb als Erbmühle lange im Besitz der Familie Uhlmann. Nach Andreas wurde sein Sohn Martin Uhlmann Mühlenbesitzer und nach diesem dessen Sohn Johann Andreas.
Die Spittlmühle (für Schönwehr, bis 1782 auch für Poschitzau und Gfell)
Laut Petschauer Amtsvermerk kaufte der Müller Simon Stöhr am 24 Juni 1717 die „Spitlmühl“ (Stöhrův, Špitálský mlýn) im Gerichtsbezirk Petschau mit dazugehörigem Weiher und Mühlgraben zum Preis von 350 Rheinischen Gulden. 130 Gulden wurden als Anzahlung sogleich fällig, und in den folgenden 5 Jahren waren jährlich zu Johanni jeweils weitere 44 Gulden zu zahlen. Die Bewohner des Dorfes Schönwehr wurden bei Strafe dazu verpflichtet, nur in der Spittlmühle mahlen zu lassen. Letztere, als „Mühlgäste“ Bezeichnete wurden auch dazu verpflichtet, jährlich den Mühlgraben freizuräumen. Hinzu kam, dass die Bewohner der Dörfer Poschitzau und Gfell die Mühle nutzen mussten, und die Mengen an Getreide, die diese abzugeben waren, wurden festgelegt. Ab 1783 wurden die Dörfler aus Poschitzau und Gfell von der Herrschaft offiziell der neu erbauten Töppeler Mühle zugeordnet! Da auch die Schönwehrer Bürger sich wünschten, fortan die günstiger gelegene Gängermühle zu nutzen, griff die Herrschaft ein. Der Spittlmüller erhielt Entschädigungen und es wurden neue Vereinbarungen bezüglich Nutzung und Mahlmengen getroffen. Die Spittlmühle ging als Erbmühle nach dem Tod des Simon Stöhr an seinen Sohn Joseph Stöhr über, danach wurde dessen jüngster Sohn Martin der Erbmüller und nach ihm ab 1793 sein Sohn Franz.
Die Neue Mühle (für Ober- und Untertiefenbach, bis 1783 auch für Töppeles, Stirn, Ziegelhütten)
Laut Petschauer Amtsvermerk kaufte der Neumüller Johann Georg Dietrich im Jahr 1717 die „Neuemühl“ (Nový mlýn) im Gerichtsbezirk Petschau mit dazugehörigem Weiher und Mühlgraben zum Preis von 400 Rheinischen Gulden. 130 Gulden wurden als Anzahlung sogleich fällig, für die folgenden 5 Jahren wurden jährliche Raten in Höhe von 50 Gulden angesetzt, zahlbar jeweils zu Johanni. Die Bürger des Dorfes Tiefenbach wurden bei Strafe dazu verpflichtet, nur diese Mühle zu nutzen. Auch die Bürger von Töppeles und Stirn sowie Ziegelhütten hatten jährlich festgelegte Mengen an Korn an Johann Georg Dietrich zu liefern. Schon am 12 Juni 1723 wurde eine neue Kaufurkunde für die Neue Mühle ausgestellt. Johann Georg Dietrich gab die Mühle nicht an einen Sohn weiter, daher fiel sie zurück an die Herrschaft, von der sie der Neumüller Johann Jakob Ulrich zum Preis von 440 Rheinischen Gulden (mit Anzahlung von 200 Gulden und 5 Raten in Höhe von 50 Gulden) kaufte. Die Bedingungen, die mit dem Vorbesitzer Johann Georg Dietrich verhandelt worden waren, blieben bestehen. Ab 1783 wurden die Dörfler aus Töppeles, Stirn und Ziegelhütten der neu erbauten Töppeler Mühle zugeordnet! Es ist anzumerken, dass es später zwischen Obertiefenbach und Neudorf zwei Mühlen gab, die von den Tiefenbachern genutzt wurden: die Grundmühle und die Neudorfer Mühle.
Die Gängermühle in Wasserhäuseln (für Müllersgrün)
Laut Petschauer Amtsvermerk kaufte der Müller Martin Schlee die „Gängermühl“ (Horní Gängrův, Schléův mlýn) im Gerichtsbezirk Petschau mit dazugehörigem Weiher und Mühlgraben zum Preis von 250 Rheinischen Gulden. 75 Gulden wurden als Anzahlung sogleich fällig, für die folgenden 5 Jahre wurden jährliche Raten in Höhe von 35 Gulden angesetzt, zahlbar jeweils zu Johanni. Die Mühle wurde als Erbmühle verkauft und da sie lange von der Familie Schlee betrieben wurde, hieß sie nicht nur „Obere Gängermühle“, sondern auch „Schleemühle“. Im Dorf Wasserhäuseln erhielt sie die Hausnummer 8.
Am 11 Oktober 1734 kaufte Martin Schlee noch ein an der Gängermühle liegendes Haus mitsamt der „weißgärber walckh“ dazu. Der Preis wurde auf 100 Gulden festgesetzt und beinhaltete die Errichtung eines dritten Mahlgangs in der Gängermühle. Martins Witwe Margaretha übergab schließlich die Mühle in Wasserhäuseln mit dem Walkhaus im April 1749 an ihre beiden Söhne Anton und Johann Paul Schlee. Diese ließen am 15 April 1749 vermerken, dass die Kaufsumme aus dem Kaufvertrag bereits am 27 Januar 1723 vollständig von ihrem Vater beglichen worden war. Anton und Johann Paul hatten aus dem an ihre Mutter zu zahlenden Kaufpreis auch ihre in Petschau verheiratete Schwester Magdalena Wölfl sowie einen Bruder namens Johann Georg auszuzahlen. Nächster Besitzer wurde Franz Schlee, ein Sohn des Johann Paul Schlee.
Die Töppeler Mühle (für Töppeles, Gfell, Poschitzau, Lessnitz, Stirn)
Laut Petschauer Amtsvermerk vom 24 Juni 1717 hatte der Müller Jorg Annersch die im Dorf „Döppeles befindliche Mahlmühl“ im Gerichtsbezirk Petschau mit dazugehörigem Weiher und Mühlgraben zum Preis von 600 Rheinischen Gulden gekauft, wovon 200 Gulden als Anzahlung und in den folgenden 5 Jahren jeweils 80 Gulden in Form von Raten zu begleichen waren. Aus Altersgründen verkaufte Jorg Annersch die Mühle am 29 Dezember 1736 an Georg Honisch.
Im Jahr 1783 wurde die Töppeler Mühle dann neu erbaut. Da von da an die Dörfler von Töppeles, Gfell, Poschitzau, Stirn und Lessnitz nicht mehr die Spittlmühle, die Neue Mühle und die Mittelmühle (vgl. vorige Mühlen) nutzten, wurden deren Müllern Entschädigungen in Form von Getreide zugesprochen, wie folgt:
- Dem Neumüller Jakob Ulrich wegen der Abtretung von Töppeles, Stirn und Ziegelhütten 15 Strich
- Dem Spittlmüller Martin Stöhr wegen Abtretung von Gfell und Poschitzau 18 Strich
- Dem Mittlmüller Adam Schlee wegen Abtretung von Lessnitz 8 Strich
Die Sangerberger Mahlmühle (für Sangerberg)
Benedikt Lugert kaufte im Jahr 1717 von Johann Adam von Questenberg die Sangerberger Mahlmühle zum Preis von 350 Rheinischen Gulden. Die Anzahlung betrug 75 Gulden, sodann wurden jährlich zu Johanni ab dem Jahr 1718 55 Gulden fällig bis zur vollständigen Bezahlung im Jahr 1722. Die Sangerberger Bürger wurden dazu verpflichtet, nur in dieser Mühle mahlen zu lassen. Es ist davon auszugehen, dass Benedikts Vater Caspar Lugert vor ihm der Mühlenpächter gewesen ist. In Sangerberg gab es jedoch mehrere Mühlen, die im historischen Amtsbuch für die Jahre ab 1717 nicht erwähnt sind.
Quellenangaben:
Manual oder Protocoll Täglicher Handlung mit und zwischen den Unterhanen der Herrschaft Petschau angefangen 1608, Seite 231 ff. Bečov 40. 1607-1804. www.portafontium.eu