Historisches Häuserbuch: Neudorf 16 und 17 (vor 1805: 15)

Der Zwei-Achtel-Hof 16/17 trug vor 1805 die Hausnummer 15, ab dem Jahr 1805 wurde der Hof in zwei Achtelhöfe mit den Hausnummern 16 und 17 geteilt. In Matriken findet man für Hof 17 auch noch die alte Hausnummer 161.

Beide Höfe lagen am Ortseingang, links der aus Grün kommenden Straße und befanden sich von 1650 bis 1946 im Besitz der Familie Faßmann. In einigem Abstand lag Neudorf 19 (Besitzer 1805: Johann Halbritter, Besitzer 1946: Karl Köhler). Die Häuser Neudorf 173 und 193, die in späteren Lageplänen in Richtung der Grüner Straße eingezeichnet sind, wurden erst nach 1805 erbaut und gehörten Mitte des 20. Jahrhunderts den Familien Hammer und Stowasser.

Die folgenden Besitzverhältnisse für den Hof wurden dem in Petschau geführten Alten Grundbuch von Neudorf entnommen und durch Matrikeleinträge für Folgegenerationen zugeordnet, fortgeführt und ergänzt. Die Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und können im Verlauf weiterer Recherchen angepasst werden.

Besitzer bis 1598: Matthias Müller

Der erste im Alten Grundbuch von Neudorf aufgeführte Besitzer dieses Hofs ist ein Matthias Müller, der den Hof im Jahr 1598 an Peter Örtl verkauft.

Besitzer von 1598 bis 1622: Peter Örtl

Peter Örtl (auch Ertl) kauft zu Martini 1598 den Hof für 249 Rheinische Gulden. 30 Gulden hat er zu Weihnachten 1598 als Anzahlung zu leisten, danach werden Raten in Höhe von 15 Gulden jährlich zu Georgi fällig. Bevor Peter Örtl jedoch mit der Zahlung des Kaufpreises an Matthias Müller beginnt, begleicht er bis 13 Januar 1611 die auf dem Hof liegenden hohen Schulden beim Juden Lazarus. Auch sind noch Schulden an Andreas (Endres) Roth zu zahlen. Der Vermerk im Amtsbuch erfolgt am 21 Juni 1615, die Zahlungsverpflichtung wird von Folgebesitzern übernommen.

Zu Georgi 1622 verkauft Peter Örtl den Hof an Johann (Hans) Hahn und bedingt sich aus, für zwei Jahre die freie Herberge auf dem Hof zu behalten. Dazu möchte er einige Felder und Wiesen auch fortan nutzen können.

Peter Örtl erhält bis 1635 noch Restzahlungen auf den Kaufpreis von den beiden Folgebesitzern. Er verstirbt um 1636, ab diesem Jahr erhalten seine Witwe Katharina sowie Tochter Barbara die Zahlungen aus dem Kaufpreis.

Besitzer von 1622 bis 1630: Johann „Hans“ Hahn

Hans Hahn übernimmt 1622 den Hof des Peter Oertl zum Preis von 390 Böhmischen Gulden mit allen darauf liegenden Schulden. Bedingung für den Verkauf ist, dass er zwei Jahre auf dem Hof verbleiben darf und ein Stück Wiese „auf dem Hang beim Apfelbaum“ nutzen darf sowie „ein Strich“ Hafer erhält.

Unter den Personen, die Anspruch auf Zahlungen aus Kaufpreis oder aufgrund von Schulden haben, sind u.a. erwähnt: Jakob Hubls Waise Simon, Simon Hubls Waise Andreas, Christoph Erler als Erbe seiner Mutter, Georg Hoyers Ehefrau Christina aus Schönfeld (eine Tochter des Lorenz Oertl), Veit Roths Ehefrau Eva (ebenfalls eine Tochter des Lorenz Oertl), Thomas Hess, Veit Roth (Zimmermann), Veit und Wolf und Michael Hahn.

Von Hans Hahn wird der Hof zu Georgi 1630 für 300 Böhmische Gulden an seinen Sohn Simon Hahn verkauft.

Besitzer von 1630 bis 1650: Simon Hahn

Simon Hahn übernimmt den Hof für 300 Böhmische Gulden mitsamt darauf liegender Schulden des Peter Oertl und seines Vaters Hans Hahn. Der Vater behält sich für sich und seine Frau die freie Herberge auf dem Gut vor, dazu möchte er zwei Tagwerk Wiese „beym Wolffsstein“, ein Tagwerk Acker und ein halbes Tagwerk Wiese „in der Zech“ und weitere Rechte in Anspruch nehmen.

An die Schuldner des Peter Örtl und die seines Vaters Hans hat Simon sogleich diverse Beträge zu zahlen. Erst danach erhält der Vorbesitzer Peter Oertl Anteile des ihm zustehenden Kaufpreises, und im Februar 1635 kommt es zu einem Vergleich aufgrund erlittener Kriegsschäden. Die noch ausstehende Kaufsumme wird verringert.

Dennoch scheint es Simon Hahn nicht gelungen zu sein, den Hof ordentlich zu bewirtschaften. Der Krieg hinterlässt seine Spuren. Der Hof liegt wegen des Kriegs lange brach.

Am 9 November 1650 wird im Alten Grundbuch von Neudorf vermerkt, dass Simon Hahn (Hann) seinen halben Hof mit allen dazu gehörenden Feldern und Wiesen für 130 Rheinische Gulden an Andreas Stowasser abgetreten hat. Man kann dem entnehmen, dass der Hof 15 (ab 1805: 16 und 17) vor 1650 größer gewesen ist. Und tatsächlich ist er im Urbar des Jahres 1615 als Dritthalb-Achtel-Hof mit dem Besitzer Peter Oertl eingetragen.

Von nun an wird er mit Hausnummer 15 (16/17) als Zwei-Achtel-Hof bezeichnet. Was in der Folgezeit aus dem restlichen Hofanteil geworden ist, ist derzeit nicht bekannt. Hof 16/17 jedenfalls verbleibt bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts im Besitz der Familie Faßmann.

Besitzer von 1650 bis 1675: Andreas Faßmann

Der Kaufpreis für den Zwei-Achtel-Hof Neudorf 16/17 (vor 1805: 15/161) ist mit 130 Rheinischen Gulden angegeben. Andreas scheint gut gewirtschaftet und den Hof renoviert und erweitert zu haben, denn bereits im Jahr 1660 hat er den Kaufpreis vollständig beglichen. Und als er den Hof im März 1675 an seinen Sohn Johann abgibt, setzt er bereits einen Preis von 600 Gulden für Hof, Felder und Wiesen an.

Ist Andreas Faßmann, der um 1620 geboren sein dürfte, Neubürger von Neudorf? Möglicherweise ja, denn im Urbar des Jahres 1615 ist der Familienname Faßmann (später häufig auch Fassmann geschrieben) noch nicht angegeben. Anlässlich des Hofkaufs tritt Andreas Faßmann zum ersten Mal auf und dürfte spätestens um 1650 in Neudorf gewohnt haben. Zu diesem Zeitpunkt wird auch seine Heirat stattgefunden haben, denn Hochzeiten standen meist mit der Anschaffung eines Hauses oder Hofs in Zusammenhang. Möglicherweise besaß Andreas Faßmann vor dem Kauf von Neudorf 16/17 ein weiteres Haus, denn im Grundbuch wird ein Verkauf des Endres Faßmann an Martin Hergeth für das Jahr 1650 vermerkt.

Aus dem Grundbuch erfahren wir von mindestens vier Kindern des Andreas Faßmann, die wohl zwischen 1650 und 1670 auf dem Hof geboren wurden. Andreas‘ Söhne werden im Grundbuch als Johann, Georg und Christoph bezeichnet. Eine Tochter namens Margaretha ist ebenfalls benannt, von ihr erfährt man, dass ihr Ehename Hubl lautet. Die Familien der Söhne Georg und Christoph sind aufgrund fehlender Matriken für den fraglichen Zeitraum schwer nachzuverfolgen, doch von Andreas‘ Sohn Christoph Faßmann ist bekannt, dass er sich in Österreich aufhielt. Und von Johann Faßmann weiß man aus dem Grundbuch, dass er der Hoferbe wurde. Des Weiteren ist ein Simon Faßmann angegeben, bei dem es sich vermutlich um einen weiteren Sohn des Andreas handelt.

Besitzer von 1675 bis 1714: Johann Faßmann

Sohn Johann erhält von seinem Vater Andreas den Hof gegen Zahlung von 600 Gulden am 16 März 1675. Da er zeitgleich heiratet, bekommt er vom Vater ein halbes Tagwerk Feld als Hochzeitsgeschenk dazu. Die Anzahlung für den Hof ist mit 150 Gulden recht hoch, die Zahlungen des restlichen Kaufpreises sollen in jährlichen Raten zu 15 Gulden, jeweils zu Martini, erfolgen.

Johann wirtschaftet wie sein Vater sehr gut und kann die Zahlungen regelmäßig vornehmen. Von 1675 bis 1683 zahlt Johann dem Vater pünktlich zu Martini die vereinbarten Raten. Die Rate des Jahres 1683 wird mit 12 Rheinischen Gulden für das Begräbnis des Vaters aufgewendet, den Rest sowie weitere Ratenzahlungen erhalten die Geschwister von Johann als Andreas‘ Erben.

Nachdem der Vater im Jahr 1683 verstorben ist, erhalten 5 so genannte „alte Erben“ anteilige Beträge aus der noch offenen Kaufpreissumme. Die regelmäßigen Ratenzahlungen laufen bis zum Jahr 1689. Als danach noch 240 Gulden aus dem Kaufpreis offen sind, wird errechnet, dass die restlichen Erbanteile bzw. Ansprüche aus Kaufpreiszahlungen der Kinder des Andreas Faßmann sich auf jeweils 48 Gulden belaufen.

1) Johanns Schwester Margaretha verlangt im Jahr 1689 die Auszahlung und erhält den gesamten Betrag.
2) Johanns Bruder Georg erhält die gleiche Summe im März 1699.
3) An seinen Bruder Christoph in Österreich zahlt Johann im Jahr 1714 den Anteil aus.
4) Er selbst behält ihn im gleichen Jahr ein.
5) Hinzu kommt noch eine Zahlung an einen Simon Faßmann, vermutlich ein weiterer Sohn des Andreas, da jeweils von 5 Erben die Rede ist.

Im Jahr 1714 ist die Kaufsumme vollständig bezahlt. Kurz darauf scheint Johann Faßmann verstorben zu sein, denn im Oktober 1714 verkauft die Witwe Margaretha Faßmann den Hof weiter.

Besitzer von 1714 bis 1744: Johann Faßmann

Johanns Witwe Margaretha verkauft den Hof am 26 Oct 1714 an ihren Sohn Johann, da sie den Hof alleine nicht länger halten kann. Der Kaufpreis beträgt 500 Rheinische Gulden. Eine Anzahlung von 100 Gulden wird sofort fällig, danach soll Johann jährlich 15 Gulden an die Mutter und nach deren Tod an die Erben zahlen. Zwei Pferde, eine Kuh, ein Kalb, ein feuriges Kalb, eine Ziege dazu Wagen, Pflug Acker und Hausgerät werden mit übergeben. Mit dem Verkauf sind die üblichen Bedingungen verbunden. Diese sind: freie lebenslange Herberge (Wohnrecht) für die Mutter, Nutzung von Gartenbeeten, die Stubenkammer, die Stallnutzung für das Abstellen einer Kuh und einer Ziege sowie eine Stange für das Aufbewahren von Getreide und Stroh.

Als Miterben sind Johanns Geschwister Leopold, Katharina, Rosina und Margaretha angegeben. Weiterhin werden eine Eva Opl und eine Maria Tischer aufgeführt. Möglicherweise sind diese beiden zwei weitere Schwestern des Johann Faßmann, die bereits verheiratet und somit schon „ausgefertigt“ sind. Folgende weitere Regelungen werden anlässlich des Verkaufs auf Wunsch der Mutter festgehalten:

  • Johann Faßmann selbst erhält als Heiratsgut 50 Gulden, die von der Kaufsumme abzuziehen sind.
  • Bruder Leopold soll von Johann Bauholz erhalten, sofern er planen sollte, ein Haus zu bauen. Darüber hinaus sollen ihm ein halbes Tagwerk Feld und ein halbes Tagwerk Wiese am Flößgraben überschrieben werden. Die Beträge hierfür dürfen von den fälligen Zahlungen abgezogen werden, die Johann wegen der Hofübernahme noch an Leopold zu erbringen hätte.
  • Schwester Katharina soll 20 Gulden Heiratsgeld erhalten, dazu eine Kuh, ein Schaf und einen halben Napf Saatgut (Lein). Katharina verstirbt jedoch im Jahr 1729 unverheiratet und nimmt dies nicht in Anspruch.
  • Den beiden Schwestern Margaretha und Rosina steht ihr Heiratsgut ebenso zu. Sie heißen nach ihrer Heirat Margaretha Herget und Rosina Lugner (auch Lugert).
  • Sollte Johann den Hof nicht halten können, sollen seine Geschwister Vorkaufsrecht auf den Hof erhalten. Da dies später tatsächlich eintritt, wird der Hof im Jahr 1744 an einen Verwandten verkauft.

Johanns Mutter Margaretha verstirbt um 1738, in diesem Jahr zahlt Johann für ihre Begräbnis.

Besitzer von 1744 bis 1769: Johann Simon Faßmann

Johann Simon Faßmann übernimmt im Jahr 1744 den Hof, da es seinem Onkel Johann nicht gelungen war, den Hof ordentlich zu führen. Dieser Simon Faßmann ist mit Sicherheit ein Sohn von Johanns Bruder Leopold Faßmann, da kein weiterer Bruder Johanns im Grundbuch genannt wird..

Simon Faßmann erscheint also im Jahr 1744 zusammen mit seinem Onkel Johann auf dem Amt in Petschau und beide geben an: Simons Vater und seine Geschwister hätten das Vorkaufsrecht auf diesen Hof. Simon wolle das Recht nun in Anspruch nehmen und die gleiche Summe zahlen, mit der der Bruder seines Vaters und Vorbesitzer bzw. jetziger Verkäufer Johann Faßmann damals den Hof übernommen habe – nämlich 500 Rheinische Gulden. Der Hof sei baufällig und mit Schulden belegt, daher habe man sich entschlossen, ihn ihm als tüchtigen zukünftigen Besitzer zu übergeben.

Der Verkauf wird unter folgenden, sehr ausführlich ausformulierten Bedingungen abgewickelt:

  • Eine Anzahlung von 170 Gulden auf den Kaufpreis von 500 Gulden soll sofort erfolgen. Danach sollen jedes Jahr zu Georgi 15 Gulden gezahlt werden.
  • Mit dem Hof übergeben werden: ein Pferd, ein Kalb, ein Schwein, dazu Wagen, Pflug und sämtliches Hausgerät.
  • Der Verkäufer Johann Faßmann behält sich und seiner Ehefrau lebenslanges Wohnrecht auf dem Hof vor, dazu möchte er ein Tagwerk Feld und zwei Beete im Garten weiterhin bewirtschaften und jährlich etwas Saatgut dafür erhalten. Nutzungsrecht behält er sich außerdem vor für die Stubenkammer, den hinteren Stall zum Einstellen seines Viehs und im Heustadl für die vordere Stange, um Getreide und Heu lagern zu können.
  • Dazu möchte Johann die Wiese „bey dem höltzel“ 12 Jahre lang nutzen und bei dem Feld des Leopold Faßmann – für die Dauer von 12 Jahren – Getreide säen. Der Neffe müsse dieses kostenfrei für ihn pflügen und bearbeiten.
  • Sollte der Käufer Simon Faßmann sterben und sollten seine Witwe oder Kinder den Hof nicht übernehmen könnten, so müsse der Verkäufer Johann Faßmann die Hälfte des Hofs wieder erhalten.
  • Sollten sich Johann und seine Frau mit Simon und seiner Familie nicht vertragen und deshalb ausziehen müssen, so müssten 4 Gulden Herbergsgeld jährlich an sie gezahlt werden.
  • Zu guter Letzt wird noch festgehalten, dass den Kinder des Johann Faßmann das Vorkaufsrecht auf diesen Hof für den Fall eingeräumt wird, dass Simons Erben den Hof nicht halten können. Der Preis solle dann dem entsprechen, den Simon nun zahlen soll, nämlich 500 Rheinische Gulden. Abgezogen werden dürfe jedoch das, was für den Aufbau des Hofs an Beträgen hineingesteckt worden sei.

Am 8 April 1744 wird der Verkauf amtlich festgeschrieben. Im Grundbuch folgt nun der Eintrag der alten Erben (vorige Generation), die noch Ansprüche auf Kaufpreiszahlungen des früheren Verkaufs erheben können. Darunter sind die Geschwister des Johann Faßmann zu verstehen sowie deren Erben, auf die die Ansprüche übergegangen sind.

In der Liste der alten Erben sind die Personen aufgeführt, die beim vorhergegangenen Kauf durch Johann Faßmann im Jahr 1714 bereits erwähnt waren – nämlich die Geschwister des Johann:

  • Leopold Faßmann mit Ehefrau Maria: Dies sind die Eltern des Käufers Simon. Da Leopold im November 1744 bereits verstirbt, erhält seine Witwe Maria fortan die ihm zustehenden Erbanteile.
  • Rosina Faßmann, Ehefrau des Paul Lugner: Nach dem Tod der Rosina im Dezember 1749 erhalten ihre fünf Kinder die ihr zustehenden Erbanteile.
  • Margaretha Faßmann, verheiratete Herget: Nach Margarethas Tod um 1752 treten ihre Kinder in das Erbe ein. Vermutlich ist Margaretha die Ehefrau des Andreas Herget.
  • Eva Faßmann, verheiratete Opl: Nach Evas Tod im Januar 1752 treten ihre Kinder in das Erbe ein.
Besitzer von 1769 bis 1805: Wenzel Faßmann

Nach dem Tod von Simon Faßmann im Jahr 1767 verkauft seine Witwe den Zwei-Achtel-Hof Neudorf 16 am 22 April 1769 an ihren Sohn Wenzel Faßmann. Der Hof ist inzwischen reich ausgestattet. Gegen Zahlung des Kaufpreises von 670 Gulden erhält Wenzel, den Hof mit Ländereien sowie dem Viehbestand an drei Pferden, einem Füllen, einer Kuh, zwei Kälbern und drei Schweinen. Hinzu kommen zwei Wagen, zwei Pflüge, drei Schlitten und weiteres Haus- und Ackergerät.

Wenzel Faßmann genießt den Hofbesitz bis zum Jahr 1805. Am 19 April 1805 gibt er ihn aus Altersgründen an die Söhne Wenzel und Anton ab. Hierzu wird der Hof in zwei einzelne Achtelhöfe geteilt. Der Wert des Hofes ist inzwischen so gestiegen, dass Sohn Anton dem Vater 850 Gulden zu zahlen hat und Sohn Wenzel 900 Gulden. Geht man nach den Matrikeleinträgen, so erhält der Achtelhof Antons die Hausnummer 17, der des Wenzel die Nummer 16.

Aufteilung in die beiden Achtelhöfe 16 und 17

Im Rahmen der Hausnummer-Neuordnung des Jahres 1805 wird der Zwei-Achtel-Hof 15 in die beiden Achtelhöfe 16 und 17 aufgeteilt.

Besitzer des Achtelhofs 16 von 1805 bis 1842: Wenzel Faßmann, Adalbert Faßmann

Im April 1805 übernimmt Wenzel Faßmann von seinem Vater Wenzel den Achtelhof mit der Hausnummer Neudorf 16. Der Kaufpreis beträgt 900 Gulden. Nach seinem Tod im Jahr 1842 erbt Sohn Adalbert den Hof und übernimmt ihn am 26 Jul 1849 gegen Zahlung von 1.400 Gulden. Besitzer im Jahr 1946 ist der am 17 August 1898 in Siebenlehn geborene Kurt Hammer. Dessen Hofbesitz lässt sich auf den Urgroßvater seiner Ehefrau – Adalbert, Sohn des Franz Paulus aus dem Hof Neudorf 55 – zurückführen. Franz Paulus war mit Maria, Witwe des Franz Anton Faßmann, verheiratet, wie im Folgenden unter Hof 17 beschrieben ist.

Besitzer des Achtelhofs 17 ab 1805: Anton Faßmann, Karl Faßmann, Franz Anton Faßmann

Am 19 April 1805 erhält Franz Anton Faßmann den Achtelhof Neudorf 17 gegen Zahlung von 850 Gulden von seinem Vater und führt den Hof bis zu seinem Tod im Jahr 1829. Der 1819 geborene Sohn Karl Faßmann ist erst 10 Jahre alt, als sein Vater stirbt. Seine Mutter Maria, eine geborene Pimpl aus Rojau, heiratet im Mai 1831 in zweiter Ehe den aus Neudorf 55 stammenden Franz Paulus, stirbt jedoch kurz darauf im September an Hirnhautentzündung. Den Hof Neudorf 17 erbt Karl schließlich zusammen mit seinen Geschwistern, im April 1844. Mit seiner Volljährigkeit und kurz vor der Heirat übernimmt er ihn schließlich gegen Zahlung von 1.200 Gulden. Sein Sohn Franz Anton erhält 1866 den Hof. Der Kaufpreis beträgt zu dieser Zeit bereits 3.773 Gulden, und 1946 befindet sich der Hof Neudorf 17 im Besitz von Isidor Faßmann.

Verwandte Familien Faßmann in Neudorf

Es bedarf in einzelnen Fällen noch genauerer Prüfung, doch ist derzeit davon auszugehen, dass sämtliche, in Neudorf lebende Familien Faßmann, auf die Familie des Hofs 15 (ab 1805: 16/17) zurückzuführen sind. Belegt ist dies bereits für folgende Häuser: Neudorf 151 / Neudorf 153 / Neudorf 156 / Neudorf 159, die man auf dem folgenden Bild sieht, das die Westseite des Sees darstellt. Bitte beachten Sie das Copyright für das Bild, es befindet sich in Privatbesitz und wurde freundlicherweise zur Verfügung gestellt.

Link zur Liste der Familie Faßmann (Sortierung nach Name)

Link zur Liste der Familie Faßmann (Sortierung nach Jahren)

Quellenangaben:
1) Neudorfer Altes Grundt Buch, 1600-1779, 125 ff. und 295 ff.
2) Matrikel für Nova Ves (Neudorf), www.portafontium.eu
3) Chronik Neudorf, 1884-1936, 649.
4) Familienstammbäume: www.familienforschung-lugner.de